Ab Dezember 2021 sollen alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern eigene Hinweisgebersysteme einführen. Grund: Die neue EU Whistleblower Richtlinie.

Wir nehmen unseren Kunden diese Aufgabe ab. Nach Beauftragung müssen sich die Unternehmen nicht mehr darum kümmern. Problem gelöst.

Schlüsselfertige Hinweisgebersysteme & Individuelle Beratung

Problem #1 - Neues Gesetz

Ihr Unternehmen hat mehr als 50 Angestellte? Dann sollen Sie gemäß der EU Whistleblower Richtlinie eigene Hinweisgebersysteme für Mitarbeiter einrichten.

Problem #2 - Öffentlichkeit

Ihre Mitarbeiter dürfen sich direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden, um Missstände in Ihrer Organisation anonym zu melden. Die möglichen Folgen: Ermittlungen und ungewollte Öffentlichkeit.

Problem #3 - Know-how

Die neuen Whistleblower Regeln fordern speziell geschultes Personal, das intern oft nicht zur Verfügung steht.

Unsere Lösungen entlasten & enthaften

Leistung #1

Hinweisgebersystem

Wir stellen ein analoges und digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung, mit dem Sie Ihre neuen gesetzlichen Pflichten erfüllen. Analog bedeutet: mehr als nur eine Softwarelösung. Ihre Mitarbeiter aus dem In- und Ausland können sich auch persönlich an uns wenden. Per Telefon, Treffen oder Brief. Wie früher.

Leistung #2

Diskretion

Wir gewährleisten die Anonymität des Hinweisgebers und die Vertraulichkeit des Hinweises. Die Öffentlichkeit wird nicht involviert. Lassen Sie sich die Dinge nicht aus der Hand nehmen.

Leistung #3

Whistleblower Management

Wir fungieren als externer Compliance Beauftragter Ihrer Organisation und übernehmen damit eine Ombudsmann-Funktion. Sollte ein Hinweis zu Missständen bei uns eingehen, führen wir eine individuelle Plausibilitätsprüfung durch und informieren sowohl Sie als auch den Hinweisgeber innerhalb der engen gesetzlichen Fristen. Wir vermitteln auch zwischen Unternehmen und Hinweisgeber. Sie müssen keine eigenen Ressourcen verwenden. Wenn Sie möchten, untersuchen wir den Sachverhalt auch im Detail. Sie entscheiden. Natürlich können sich Hinweisgeber auch vor der Abgabe eines Hinweises an uns wenden. So entsteht die Möglichkeit der vorzeitigen Deeskalation.

Leistung #4

Benutzerfreundlichkeit

Unser benutzerfreundliches, webbasiertes Hinweisgebersystem ist binnen 30 Minuten eingerichtet, revisionssicher und DSGVO konform. Das System ist 24/7 erreichbar und so sicher, dass Hinweisgeber dem System vertrauen können. Dies ist wichtig, damit Hinweisgeber sich nicht an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. So reduzieren wir die Hürden für Hinweisgeber und sorgen dafür, dass Hinweisgeber dem System vertrauen und sich nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit wenden.

Auszug unserer Kunden, die unserem Hinweisgebersystem vertrauen:

Individuelle Beratung & Persönliche Erreichbarkeit & Zertifizierte Software

Bereitstellung eines Hinweisgeber-Service
  • Hinweisgeberexperte.de übernimmt Funktion des externen Compliance-Beauftragten (analog zum externen Datenschutzbeauftragten)
  • Bereitstellung des Hinweisgebersystems für Ihre Mitarbeiter im In- und Ausland
  • Hinweisgeberexperte.de prüft eingehende Meldungen selbst
  • Hinweisgeberexperte.de ist Ihr Sparringspartner für Compliance-Fragen
  • Hinweisgeberexperte.de stellt Ihnen eine Compliance-Richtlinie zur Verfügung
Digitales Produkt
  • Hinweisgeberexperte.de stellt digitale Hinweisgeberplattform zur Verfügung (Software as a Service)
  • Implementierung binnen 30 Minuten durch Integration eines Zugangslinks auf Ihrer Homepage oder im Intranet
  • Datenschutzkonformes und revisionssicheres Hinweisgebersystem mit deutschen Servern
  • Case Management Funktion
  • Integriertes Anonymisierungstool
  • Möglichkeit zum anonymen Dialog mit Hinweisgebersystem über digitale Plattform
Das Beste beider Welten: Compliance als analoger & digitaler Experten-Service
Stärken von Hinweisgeberexperte

Das haben Sie davon, wenn wir uns kümmern

Unser Hinweisgebersystem erfüllt alle Anforderungen der EU-Whistleblower Richtlinie. Unsere Lösungen schützen präventiv vor Compliance-Verstößen innerhalb Ihrer Organisation und entsprechen damit den gesetzlichen Anforderungen.
Unser digitales Hinweisgebersystem erfüllt alle relevanten Standards:

  • ISO/IEC 27001 zertifiziert
  • Penetration-Test-Zertifikat
  • Datenschutzmanagement geprüft und konform
Unsere Server befinden sich ausschließlich in Deutschland. Unser Hinweisgebersystem ist DSGVO-konform und revisionssicher.
Sie brauchen kein Personal mit Whistleblower Aufgaben betreuen. Sie müssen daher auch kein Personal extra für den Umgang mit Hinweisgebern schulen, um Ihre neuen Pflichten zu erfüllen. Wir erledigen das!
Für die Bereitstellung unseres digitalen & analogen Hinweisgebersystems berechnen wir einen monatlichen Festpreis. Detaillierte Sachverhaltsaufklärungen nach dem Eingang von Hinweisen beauftragen Sie im Einzelfall – so vermeiden wir zusammen überraschende Kosten für Ihre Whistleblower Pflichten.
Mit uns reduzieren Sie das Haftungsrisiko aufgrund von Whistleblower- und Compliance Verstößen. Wenn Sie uns mit der Wahrnehmung des externen Compliance-Beauftragten betrauen, kann Ihnen im Falle des Falles nichts vorgeworfen werden: Wenn wir uns kümmern, sinkt Ihr Haftungsrisiko.
Wir haben sämtliche Compliance relevanten Gesetzesreformen- und Vorhaben im Blick. Wir informieren regelmäßig über Neuerungen. Minimieren Sie das Risiko, dass Ihnen etwas durchrutscht.

Unser Unternehmen

Unser Gründer und Geschäftsführer, Dr. Maximilian Degenhart ist ein erfahrener Compliance Officer (TÜV) und Rechtsanwalt.

Mit wem habe ich es eigentlich zu tun?

Hinweisgeberexperte.de konzentriert sich auf die Bereitstellung von digitalen & analogen Hinweisgebersystemen. Durch das Know-how unser Mitarbeiter: innen sind wir in der Lage, unsere Kunden im Rahmen der Einrichtung und nach Eingang von Hinweisen umfassend zu beraten. Bei uns gibt es alles aus einer Hand und nicht nur eine Softwarelösung.
Unsere Kunden sind vor allem mittelständische Unternehmen und Kommunen. Sie sprechen unsere Sprache: Pragmatisch, lösungsorientiert und kompetent.

Mehr über uns

Unsere Motivation: Whistleblower-Dienstleistungen mit Intelligenz, Leidenschaft und Willen zuverlässiger, vergleichbarer und am Ende kostenbewusster zu erbringen und unsere Kunden dabei zu unterstützen, die neuen Pflichten mit möglichst geringem Arbeitsaufwand und zu niedrigen Kosten zu erfüllen.
Sie haben Fragen?

Unsere Leistungsangebote

Komplett-Paket

€ 249 / Monat

Häufig gestellte Fragen zum Whistleblowing, der Whistleblowergesetze und zu Compliance

FAQ

Als Whistleblower oder Hinweisgeber bezeichnet man eine Person, die Kenntnis von Missständen innerhalb von Organisationen, etwa Unternehmen oder staatlichen Stellen, erlangt und diese Informationen offenbart. Missstände können sich etwa auf Rechtsverstöße oder unethische Verhaltensweisen beziehen. Whistleblower oder Hinweisgeber offenbaren diese Informationen typischerweise namentlich oder anonym gegenüber der eigenen Organisation, Behörden oder der Öffentlichkeit. Die von dem Whistleblower veröffentlichen Informationen sind häufig brisant, weshalb Whistleblower daher in einigen Ländern besonderen Schutz genießen. Auch die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union gewährt Hinweisgebern einen besonderen Schutz.
Compliance ist ein in der Betriebswirtschaft, der Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung gebrauchter Begriff. Er bedeutet die Regelkonformität eines Unternehmens und auch staatlicher Stellen, also die Einhaltung der Gesetze oder anderer bindender oder freiwilliger Rechtsvorschriften (vgl. Stober/Ohrtmann, Compliance, Handbuch für die öffentliche Verwaltung, A, § 1 II Nr. 1). Die Relevanz von Compliance wächst stetig. Insbesondere die Whistleblower-Richtlinie und das Verbandssanktionengesetz machen bald eine effiziente Compliance-Struktur unbedingt erforderlich.
Unter Compliance Management versteht man die Einrichtung einer Compliance Struktur in Organisationen, welche die Einhaltung der Rechtsordnung in dieser Organisation sicherstellen soll. Zur Compliance Struktur gehören etwa besondere Prüfprozesse im Rahmen eines internen Kontrollsystems, die Schulung der Mitarbeiter und dementsprechende Weisungen. Zusätzlich ist durch die Whistleblower-Richtlinie auch ein Hinweisgebersystem einzurichten, das Hinweisgebern anonyme Meldungen über Rechtsverstöße ermöglicht.
Medizin oder Healthcare Compliance bedeutet die Einhaltung der Gesetze oder anderer bindender oder freiwilliger Rechtsvorschriften von Unternehmen im Bereich des Gesundheitssektors, was insbesondere für Krankenhäuser relevant ist. Diese haben eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten, etwa Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch, dem Krankenhausentgeltgesetz oder dem Patientenrechtegesetz. Je ausgeprägter und komplexer die Regulationsdichte ist, umso höher ist auch die Gefahr von Rechtsverstößen, weshalb ein Compliance System hier von besonderer Wichtigkeit ist, um Bußgelder oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Der Compliance Manager ist verantwortlich für die Organisation und Struktur des in einer Organisation bestehenden Compliance Systems. Er überwacht also die Einhaltung der Rechtsordnung und sonstiger in der Organisation geltenden verbindlichen Rechtsvorschriften, wozu auch interne Richtlinien zählen.
Eine Compliance Struktur in Organisationen ist aus drei Gründen wichtig: Zum einen minimiert die Organisation damit die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen und verhindert damit die eigene straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionierung. Zum anderen ist eine funktionierende Compliance Struktur für potentielle Vertragspartner eines Unternehmens mittlerweile ein wesentliches Kriterium zur Eingehung von Vertragsbeziehungen. Zudem erhöht ein funktionierendes Compliance System die Reputation des Unternehmens oder das Vertrauen der Bürger in staatliche Stellen.
Compliance Officer ist ein anderer Begriff für Compliance Manager. Sie sind verantwortlich für die Organisation und Struktur der im Unternehmen bestehenden Compliance Organisation. Sie überwachen also die Einhaltung der Rechtsordnung und sonstiger im Unternehmen verbindlichen Rechtsvorschriften, wozu auch interne Richtlinien zählen.
Die Geschäftsführung ist für die Einrichtung des Hinweisgebersystems verantwortlich, kann die Aufgabe aber delegieren. Zuerst ist die Verankerung des Hinweisgebersystems innerhalb des Unternehmens zu bestimmen, zu fragen ist etwa: Wer soll personell zuständig sein? An wen berichtet der externe Compliance Beauftragte? Hierbei ist zu beachten, dass ein ausreichender Abstand des Hinweisgebersystems zur operativen Organisation des Unternehmens gegeben sein muss. Da das Hinweisgebersystem drei wesentliche Bearbeitungsschritte beinhaltet (1. Analyse des Hinweises; 2. Untersuchung des Sachverhalts; 3. Personelle/ systemische Maßnahmen), muss der Prozess Zuständigkeiten für die drei Phasen beinhalten. Zudem muss eine Koordination mit dem Datenschutzbeauftragten sowie (sofern vorhanden) mit dem Betriebs- bzw. Personalrat erfolgen.
Aufgrund der durch die Whistleblower-Richtlinie geschaffenen Verpflichtung zur Einrichtung anonymer und interner Meldekanäle durch die Unternehmen ist die Anonymität des Whistleblowers gewährleistet, so dass er keine nachteiligen arbeitsrechtlichen Maßnahmen aufgrund des Whistleblowings zu befürchten hat. Zudem verbietet die Whistleblower Richtlinie auch informelle Benachteiligungen zulasten des Hinweisgebers, wie etwa Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte.
Compliance Richtlinien sind in einer Organisation bestehende und zu beachtende Regelungen. Diese können entweder der Verhinderung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften dienen, oder eigene, gesetzlich nicht vorgeschriebene ethische Standards oder Anforderungen vorschreiben.
Digital Compliance oder auch IT-Compliance umfasst zum einen das rechtskonforme Verhalten innerhalb eines Unternehmens bezüglich aller Vorgänge im IT-Bereich, zum anderen die Nutzung der Digitalisierung zur Einrichtung eines verbesserten Compliance Systems. Die sich durch Künstliche Intelligenz (KI) ergebenden Funktionen wie etwa intelligente Dokumentenanalyse können gewinnbringend bei der Fortentwicklung eines Compliance Systems genutzt werden.
Compliance Beauftragter ist ein anderer Begriff für Compliance Manager oder Compliance Officer. Er ist verantwortlich für die Organisation und Struktur der in einer Organisation bestehenden Compliance Organisation. Er überwacht also die Einhaltung der Rechtsordnung und sonstiger verbindlicher Rechtsvorschriften, wozu auch interne Richtlinien zählen.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen ersten Regierungsentwurf für ein Lieferkettengesetz (im Gesetz selbst als „Sorgfaltspflichtengesetz“ bezeichnet) vorgelegt (Stand: 1. März 2021). Der Gesetzentwurf legt den Unternehmen abstrakt formulierte Sorgfaltspflichten auf. Ziel des Gesetzgebers ist es, nicht nur über behördliche Eingriffsbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten, sondern auch über die zivilprozessuale Ermächtigung Privater zur Verfolgung von Menschenrechtsverstößen und den Zwang zur öffentlichen Rechenschaft den Vollzug des Gesetzes auf eine möglichst breite Basis zu stellen und so den Menschenrechtsschutz effektiver zu machen.

Der Gesetzentwurf führt zu erheblichen Compliance- und Haftungsrisiken. Denn es gibt keine klaren Handlungspflichten für Unternehmen und deren Geschäftsleitungsorgane. Wegen der Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen können Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer kaum mit der für unternehmerische Entscheidungen erforderlichen Sicherheit einschätzen, ob und welche internen Compliance Maßnahmen den Anforderungen des Gesetzes genügen.

Zudem werden die Sorgfaltspflichten von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern weiter aufgeladen. Bei Verstößen drohen daher – neben den Bußgeldern gegenüber Unternehmen – auch persönliche Haftungsrisiken aus Organhaftung, wobei die Rechtsfrage nach wie vor ungeklärt ist, ob und inwieweit etwaige Unternehmensbußgelder im Rahmen der Organhaftung auch gegen Geschäftsleitungsorgane geltend gemacht werden können. Zumindest der D&O-Versicherungsschutz sieht hier typischerweise weitreichende Ausschlüsse oder Einschränkungen vor.

Die Unternehmen sollten als ersten Schritt ein Hinweisgebersystem einführen und dieses Hinweisgebersystem den Akteuren ihrer individuellen Lieferkette zur Verfügung stellen. So können Verstöße in der Lieferkette an das Unternehmen gemeldet werden. Dies lässt sich zum Beispiel über AGBs regeln. Die Geschäftsführung macht hiermit einen ersten Schritt Richtung Erfüllung der neuen Pflichten aus dem Sorgfaltspflichtengesetz.

Compliance Schulung bedeutet die Unterrichtung der Mitarbeiter über generelle oder branchenspezifische gesetzliche und unternehmensinterne Anforderungen und Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiter für Compliance Themen sensibilisiert und ein Problembewusstsein geschaffen werden, um selbst potentielle Rechtsverstöße im Unternehmen erkennen zu können.
Unternehmen und staatliche Stellen sind zum Zweck der Korruptionsprävention aufgefordert, ein Compliance System einzurichten. Außerdem sind sie im Laufe des Jahres 2021 aufgrund der baldigen Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie auch verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Über dieses Hinweisgebersystem können Hinweisgeber Rechtsverstöße wie etwa Korruption im Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung melden, namentlich oder anonym. Um interne Ressourcen zu schonen dürfen Organisationen das Hinweisgebersystem auch extern betreiben lassen.
Die Whistleblower-Richtlinie schützt den Whistleblower arbeitsrechtlich vor Sanktionierungen. Dem Arbeitgeber ist es verboten, arbeitsrechtlich benachteiligende Maßnahmen gegenüber dem Whistleblower vorzunehmen. Hierzu gehört auch das Verbot informeller Maßnahmen wie Mobbing. Verstößt das Unternehmen hiergegen und sanktioniert den Whistleblower dennoch, droht dem Unternehmen selbst eine Sanktionierung, etwa in Form eines Bußgelds.

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019) ist als Whistleblower-Richtlinie bekannt. In Deutschland ist ein nationales Umsetzungsgesetz geplant. Bis dieses gilt, entfaltet die EU Whistleblower-Richtlinie teilweise unmittelbare Wirkung.

Die Whistleblower-Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, die den Schutz von Hinweisgebern oder Whistleblowern bezweckt. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen und staatliche Stellen zum einen zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems, zum anderen verbietet sie die Sanktionierung von Whistleblowern. Die Umsetzung der Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden wird in 2021 erfolgen.

Als Whistleblowing bezeichnet man die Meldung über Rechtsverstöße oder unethische Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation durch eine organisationsinterne Person oder einen Dritten, den sog. Whistleblower oder Hinweisgeber. Der Hinweis kann dabei an die betroffene Organisation, Behörden oder die Öffentlichkeit erfolgen. Der Hinweisgeber kann seine Identität zu erkennen geben oder anonym agieren.
Neben gesetzlichen und vertraglichen Anzeigepflichten können spezielle Anzeigepflichten geregelt werden. Unwirksam sind jedoch einzel- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen, die die Rechte des Hinweisgebers einschränken. Zu beachten ist jedoch, dass die Unternehmen Anreize schaffen sollen, dass die Mitarbeiter Hinweise zuerst intern melden.
Compliance ist ein in der Betriebswirtschaft, der Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung gebrauchter Begriff. Er bedeutet die Regelkonformität eines Unternehmens oder auch staatlicher Stellen, also die Einhaltung der Gesetze oder anderer bindender oder freiwilliger Rechtsvorschriften. Die Relevanz von Compliance wächst stetig. Insbesondere die Whistleblower Richtlinie und das Verbandssanktionengesetz erfordern umso mehr eine effiziente Compliance-Struktur.
Ein Compliance Manager ist eine Person innerhalb einer Organisation, die verantwortlich für die Organisation und Struktur der im Unternehmen bestehenden Compliance Organisation ist. Sie überwacht die Einhaltung der Rechtsordnung und sonstiger im Unternehmen verbindlichen Rechtsvorschriften, wozu auch interne Richtlinien zählen.
Die Gesamtheit aller in einer Organisation bestehenden Regeln zur Sicherstellung der Konformität mit Rechtsvorschriften und unternehmensinternen Regelungen bezeichnet man als Compliance Management System (CMS). Wichtig ist dabei vor allem die Benennung von Compliance Zielen, die Durchführung von internen Kontrollmaßnahmen sowie die Errichtung der personellen Organisation durch Einrichtung eines Compliance Officers. Je effizienter das Compliance Management System gestaltet ist, umso geringer ist die Gefahr von Verstößen gegen gesetzliche Anforderungen oder unternehmensinterne Standards.
Compliance Regeln sind die neben der Rechtsordnung zusätzlich bestehenden unternehmensinternen Regelungen. Diese von der Organisation selbst getroffenen Regelungen können von der Rechtsordnung nicht geregelte ethische oder moralische Inhalte enhalten.
Die Summe aller unternehmensinternen Regelungen zur Meldung von Rechtsverstößen durch Hinweisgeber, der Umgang mit diesen Meldungen und Folgen dieser Meldungen für das Unternehmen und den Hinweisgeber wird als Hinweisgebersystem bezeichnet. Ein solches Hinweisgebersystem wird durch die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern bald verpflichtend sein.
Ein Hinweisgeber oder Whistleblower ist eine Person, die Kenntnis von Rechtsverstößen oder unethischen Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation – etwa Unternehmen der Privatwirtschaft oder öffentlicher Stellen – erlangt und sich dann entschließt, dies entweder verantwortlichen Personen im Unternehmen oder der Öffentlichkeit namentlich oder anonym mitzuteilen.
Ein Hinweisgeber teilt Organisationen oder der Öffentlichkeit mit, wenn er Kenntnis von Rechtsverstößen oder unethischen Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation erlangt hat. Er kann diese Meldung namentlich oder anonym abgeben.
Privatwirtschaftliche und staatliche Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern und Kommunen, deren Einwohnerzahl 10.000 übersteigt, sind durch die Whistleblower-Richtlinie zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Ab einer Mitarbeiteranzahl von fünfzig sollen Unternehmen ein internes Hinweisgebersystem einführen. Unternehmen, die in den Bereichen der Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung agieren, sind weitergehend unabhängig von der Anzahl ihrer Arbeitnehmer zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet.
Compliance ist ein angelsächsischer in der Betriebswirtschaft, der Rechtswissenschaft und Gesetzgebung und Rechtsprechung gebrauchter Begriff, der die Regelkonformität eines Unternehmens und auch staatlicher Stellen, also die Einhaltung der Gesetze oder anderer bindender oder freiwilliger Rechtsvorschriften bedeuet (vgl. Stober/Ohrtmann, Compliance, Handbuch für die öffentliche Verwaltung, A, § 1 II Nr. 1). Eine exakte deutsche Übersetzung des Begriffs “Compliance” gibt es nicht.
Whistleblower ist ein englischer Begriff, der sich im Deutschen mit “Hinweisgeber/Hinweisgeberin” übersetzen lässt. Der Hinweisgeber erlangt als Teil einer Organisation oder als Dritter Kenntnis von geheimen und vertraulichen Informationen -wie Rechtsverstößen oder unethischen Verhaltensweisen- innerhalb der Organisation, etwa Unternehmen oder staatlicher Stellen und offenbart diese Information namentlich oder anonym gegenüber der Organisation, Behörden oder der Öffentlichkeit.

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