Externer Compliance-Beauftragter

Welche Aufgaben hat Hinweisgeberexperte als Ihr externer Compliance Beauftragter?

Der Hinweisgeberschutz und die diesbezügliche Compliance sind komplex und vielschichtig. Unsere Antwort ist eine einfache und verständliche Lösung: Wir bieten Ihnen an, Ihr externer Compliance Beauftragter zu werden und alle Pflichten des Hinweisgeberschutzes zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Compliance zu verbessern. Unser Aufgabenfeld ist mit den Aufgaben eines Ombudsmanns vergleichbar.
Wir als externer Compliance-Beauftragter kooperieren mit Ihnen und Ihren Mitarbeiter:Innen sowie Dritten (unter anderem: Lieferanten, Kunden) als Ansprechpartner für mögliche Missstände.

Unsere Kernaufgaben als externer Compliance-Beauftragter:

Zusammenfassung: Als Dienstleister nehmen wir Ihnen Ihre Whistleblower-Aufgaben ab.

Sie müssen ab dem Moment unser Beauftragung keinen internen Mitarbeiter mehr mit den Aufgaben der EU Whistleblower Richtlinie betrauen.

Unser transparentes Preismodell

Komplett-Paket

€ 249 / Monat

Einmalige Beratung

€ 799 (einmalig)

Wie funktioniert die Beauftragung eines externen Compliance-Beauftragten?

Schritt 1

Gespräch mit Hinweisgeberexperte.de über die Funktion des externen Compliance-Beauftragten (inkl. Livedemo)

Schritt 2

Wir analysieren mit Ihnen Ihren konkreten Bedarf und wählen die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Regelungen zum Hinweisgeberschutz aus. Sie beauftragen uns mit der Übernahme der Funktion des externen Compliance-Beauftragten

Schritt 3

Hinweisgeberexperte.de stellt Ihnen eine individuelle Compliance-Richtlinie und einen Link sowie analoge Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Binnen 30 Minuten können Sie uns und unser digitales Hinweisgebersystem freischalten

Schritt 4

Sie stellen Ihren Mitarbeiter:Innen und Dritten unsere Kontaktdaten sowie den Link zu unserem digitalen Hinweisgebersystem zur Verfügung (per Email, per Hauspost, per Veröffentlichung im Intranet/ Internet)

Schritt 5

Hinweisgeberexperte.de ist Ihr externer Compliance-Beauftragter und Sie erfüllen Ihre neuen gesetzlichen Pflichten

Wie finde ich den passenden externen Compliance-Beauftragten?

Es gibt eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die neben ihren zahlreichen Rechtsdienstleistungen auch die Funktion eines externen Compliance-Beauftragten anbieten. Diese Funktion (mit unterschiedlichen Leistungspaketen) bezeichnen herkömmliche Kanzleien wahlweise auch als “Compliance-Ombudsmann”, “Ombudsperson”, “externer Compliance-Beauftragter” oder “Vertrauensanwalt”. Diese Angebote gleichen sich in einem Punkt: Die jeweiligen Anbieter bieten “auch” Hinweisgebersysteme und Compliance Services an, aber nicht ausschließlich.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres externen Compliance-Beauftragten darauf, dass Sie einen Dienstleister beauftragen, der den Fokus auf das Angebot der Funktion des externen Compliance-Beauftragten legt.
Ihre Wahl sollte schwerpunktmäßig Lösungen für die interne Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie anbieten. Nur durch einen klaren Fokus kann der Dienstleister Ihrer Wahl die geforderten Leistungen zuverlässig, rechtssicher und gleichzeitig innovativ und transparent erbringen.
Setzen Sie bei Ihrer Lösung auf die Kombination aus personeller Expertise und innovativer, aber dennoch verständlicher und einfacher technischer Lösungen. Nur ein Dienstleister, der diese Kombination anbietet, kann Ihrer Organisation die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Bereich Whistleblowing sicher sowie kostengünstig abnehmen.

Unser Ansatz für Sie: Moderne Technologie in Kombination mit analoger Erreichbarkeit

Um neue gesetzliche Pflichten im Bereich Compliance zu erfüllen, müssen Sie Ihren Mitarbeiter:Innen einerseits praktikable Wege anbieten, um Missstände zu melden. Zum anderen sollten Sie eine Compliance Kultur innerhalb Ihrer Organisation fördern.
Beides ist ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich, wenn ein externer Compliance-Beauftragter zur Verfügung steht. Dieser sollte sowohl digital als auch analog erreichbar sein. So werden Sie der Bandbreite Ihrer Mitarbeiter:innen gerecht. Der eine möchte lieber persönlichen Kontakt, der andere zieht es vor, über ein digitales Hinweisgebersystem zu kommunizieren. Nur wenn jeder eine für sich passende Möglichkeit zur Kommunikation zur Verfügung hat, werden Ihre neuen Compliance Maßnahmen intern und extern anerkannt.
Der Einsatz moderner Technologie bei der Einrichtung eines Compliance-Beauftragten erfolgt daher nicht als Selbstzweck, sondern zur gezielten Förderung Ihrer Compliance-Kultur.

Interne Lösung vs. externe Compliance-Beauftragter

Interne Lösung
Externer Compliance-Beauftragter

Entscheider und Verantwortlicher muss sich immer noch selbst mit Compliance Themen befassen, denn die fortwährende Befassung mit Compliance ist essentieller Teil der Auswahl und Überwachung einer internen Lösung

Die angedachte interne Lösung muss das Thema Hinweisgeber und Compliance ganzeinheitlich erfassen

Die interne Organisation ist so transparent und einfach gestaltet, dass eine eigene Compliance Anlaufstelle, die die notwendigen Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen erfüllt, von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden angenommen wird

Die geeignete interne Personalie darf keine Interessen- oder Loyalitätskonflikte haben

Die geeignete interne Personalie muss aufwendig geschult werden, wenn sie keine Compliance Erfahrung hat

Ein eventuell bestehender Betriebs- oder Personalrat stimmt der Benennung der Personalie sowie dem Hinweisgebersystem zu

Die interne Lösung gewährleistet Sicherheit vor Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz und reduziert Ihre Haftungs- und Reputationsrisiken

Die wichtigsten Fragen zum externen Compliance-Beauftragten

Welche Aufgaben hat ein externer Compliance-Beauftragter?

Hinweisgeberexperte.de als externer Compliance-Beauftragter erfüllt die Whistleblower Pflichten der Kunden und stärkt die Compliance Kultur der Organisation. Zudem verhindert der externe Compliance-Beauftragte, dass sich potentielle Hinweisgeber direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.

Was kostet ein externer Compliance-Beauftragter?

Ein externer Compliance-Beauftragter kostet bei Hinweisgeberexperte EUR 249 pro Monat. Eine Beratung zu internen Lösung kostet EUR 799 (einmalig).

Was sind die Vorteile eines externen Compliance-Beauftragten?

Die von der Whistleblower-Gesetzgebung betroffenen Organisationen erfüllen mit der Beauftragung eines externen Compliance-Beauftragten ihre gesetzlichen Pflichten, ohne internes Personal damit beauftragen zu müssen und hohe Kosten zu verursachen. Mögliche Hinweisgeber wenden sich im Zweifel eher an einen Compliance-Beauftragten als an Behörden oder an die Öffentlichkeit.

Wie beauftragt man einen externen Compliance-Beauftragten?

Nach Kontaktaufnahme und einem Beratungsgespräch wird ein Auftrag erteilt und binnen 30 Minuten startet der externe Compliance-Beauftragte, mit dem Sie die neuen Pflichten der EU Whistleblower Richtlinie erfüllen.

Sie haben keinen externen Compliance-Beauftragten und keine internen, qualifizierten Mitarbeiter:Innen?

Wasser sucht sich seinen Weg. Das bedeutet für Sie: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen. Falls Sie keine passenden Kanäle anbieten, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.

Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrem eigenen Unternehmen oder der eigenen Kommune keine Hinweisgebersysteme vorfinden.

Der Hinweisgeber darf sich aussuchen, ob er zuerst zur Behörde oder zu Ihnen geht, um Alarm zu schlagen.

Schützen Sie daher Ihr Unternehmen und Ihre Kommune vor den Folgen des Fehlens eines Compliance-Beauftragten. Und schützen Sie auch sich selbst als Entscheidungsträger. Mit der Beauftragung eines professionellen Dienstleisters wie Hinweisgeberexperte.de, der sich um die Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie kümmert. Sprechen Sie mit uns.