Unser Fokus: Mittelständische Unternehmen

Wir kümmern uns um Ihre neuen gesetzlichen Pflichten

Neue Pflichten und Risiken für mittelständische Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter:Innen sind durch die EU Whistleblower-Richtlinie angehalten, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:Innen sollen nach dem Willen der EU Gesetzgeber ein solches internes Hinweisgebersystem einführen.
Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern ist dabei lang: Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Dritte können von vermeintlichen Verstößen gegen Arbeitsrecht bis zu behaupteten Straftaten von Unternehmensangehörigen alle denkbaren Missstände an ein Hinweisgebersystem melden.
Die zunehmende Regelungsdichte stellt gerade mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen, da diese vielfach nicht die notwendigen Ressourcen haben, um eine eigene Rechtsabteilung oder gar eine eigene Compliance-Abteilung zu etablieren. Die Gefahr von möglichen Meldungen und tatsächlichen Rechtsverstößen steigt jedoch unaufhörlich. Gleichzeitig steigen die potentiellen Strafen. Zu guter Letzt werden die Regelverstöße immer öfter auch öffentlich. Beispiel: In diesem Jahr wird das neue Wettbewerbsregister eingeführt, in dem Strafen von Unternehmen, die EUR 30.000 überschreiten, transparent aufgeführt werden.

Wie erfahren Sie von neuen Regelungen?

Unsere Empfehlung: Hand auf’s Herz!
Haben Sie einen organisierten Prozess, um Compliance relevante Gesetzesänderungen zu erfahren?
Haben Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner, der Sie regelmäßig informiert, wenn neue Regelungen kommen, die Sie betreffen könnten?

Sinnvolles Outsourcing

Wenn Sie eine dieser zwei Fragen mit “nein” beantworten, dann sprechen Sie mit uns. Lagern Sie Ihre Compliance Pflichten aus, soweit dies möglich ist. Sie müssen sich nicht selbst um alles kümmern oder gleich einen Juristen oder einen Compliance Officer einstellen.
Hinweisgeberexperte.de fungiert als Ihr externer Compliance-Beauftragter mit der Aufgabe, Ihre Whistleblower Pflichten zu erfüllen. Sie werden nur dann informiert, wenn es relevant für Sie als Entscheidungsträger oder relevant für Ihr Unternehmen wird.

Mehr Informationen zum Outsourcing Ihrer Hinweisgeber & Compliance Pflichten

Outsourcing von Hinweisgebersystem

Compliance ist nicht mehr denkbar ohne ein passendes Hinweisgebersystem. Ein Hinweisgebersystem ist im besten Falle Kern der Compliance-Bemühungen Ihres Unternehmens. Sie müssen dieses Hinweisgebersystem nicht selbst betreiben, denn dies lässt sich schnell und rechtssicher auslagern.
Anbieter wie Hinweisgeberexperte.de haben sich auf das Betreiben von internen Hinweisgebersystemen für mittelständische Unternehmen spezialisiert.

Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem

Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem ist dies nachteilig für Sie, denn: Wasser sucht sich seinen Weg.
Das bedeutet für Sie: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen.
Falls Ihr Unternehmen keine passenden Kanäle bietet, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.
Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene (externe) Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrem eigenen Unternehmen keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Neben der möglichen direkten Befassung der Öffentlichkeit oder Behörden mit den Meldungen des Hinweisgebers drohen Unternehmen Strafzahlungen, wenn kein Hinweisgebersystem eingerichtet wird. Vermeiden Sie die negative Berichterstattung hierüber, indem Sie ein digitales Hinweisgebersystem durch uns einrichten lassen.

Schützen Sie Ihr Unternehmen und sich selbst

Schützen Sie damit Ihr Unternehmen vor den Folgen des Fehlens eines Hinweisgebersystems und eines vertretbaren Compliance Systems.
Mit der Beauftragung eines externen Compliance Beauftragten bzw. eines Ombudsmanns wie Hinweisgeberexperte.de minimieren Sie Ihre Risiken.
Das von Ihrem externen Compliance Beauftragten bereitgestellte interne Hinweisgebersystem trägt dabei den Besonderheiten mittelständischer Unternehmen Rechnung:
Mittelständische Unternehmen sind häufig Unternehmen in Familienbesitz, bei denen erfahrungsgemäß weniger formalisierte Strukturen vorliegen. Zudem bestehen meist flache Hierarchien.
Darüber hinaus müssen Unternehmen gerade in der aktuellen Zeit der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit widmen.
Diese Besonderheiten des Mittelstands hat Hinweisgeberexperte.de aufgegriffen und eine vertretbare Whistleblower Lösung erarbeitet, die sich auf den Mittelstand fokussiert. Gerade Unternehmen, die bis jetzt keine gesonderten Compliance Prozesse aufgesetzt haben, profitieren von unser Lösung. Denn wir stellen neben der Erfüllung der Whistleblower Pflichten auch eine eigene Compliance Richtlinie für das Unternehmen zur Verfügung und informieren regelmäßig über Compliance relevante Gesetzesvorhaben (alle Leistungen sind im Komplett Paket für € 249/ Monat inklusive).

Stolpersteine einer internen Compliance Lösung

Interne Lösung
Leistungen von Hinweisgeberexperte.de

Entscheider und Verantwortlicher muss sich immer noch selbst mit Compliance Themen befassen, denn die fortwährende Befassung mit Compliance ist essentieller Teil der Auswahl und überwachung einer internen Lösung

Die angedachte interne Lösung muss das Thema Hinweisgeber und Compliance ganzeinheitlich erfassen

Die interne Organisation ist so transparent und einfach gestaltet, dass eine eigene Compliance Anlaufstelle, die die notwendigen Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen erfüllt, von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden angenommen wird

Die geeignete interne Personalie darf keine Interessen- oder Loyalitätskonflikte haben

Die geeignete interne Personalie muss aufwendig geschult werden, wenn sie keine Compliance Erfahrung hat

Ein eventuell bestehender Betriebs- oder Personalrat stimmt der Benennung der Personalie sowie dem Hinweisgebersystem zu

Die interne Lösung gewährleistet Sicherheit vor Verstößen gegen die EU Whistleblower Richtlinie und reduziert die Haftungs- und Reputationsrisiken der Entscheider