Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter:Innen sind durch die EU Whistleblower-Richtlinie angehalten, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:Innen sollen nach dem Willen der EU Gesetzgeber ein solches internes Hinweisgebersystem einführen.
Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern ist dabei lang: Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Dritte können von vermeintlichen Verstößen gegen Arbeitsrecht bis zu behaupteten Straftaten von Unternehmensangehörigen alle denkbaren Missstände an ein Hinweisgebersystem melden.
Die zunehmende Regelungsdichte stellt gerade mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen, da diese vielfach nicht die notwendigen Ressourcen haben, um eine eigene Rechtsabteilung oder gar eine eigene Compliance-Abteilung zu etablieren. Die Gefahr von möglichen Meldungen und tatsächlichen Rechtsverstößen steigt jedoch unaufhörlich. Gleichzeitig steigen die potentiellen Strafen. Zu guter Letzt werden die Regelverstöße immer öfter auch öffentlich. Beispiel: In diesem Jahr wird das neue Wettbewerbsregister eingeführt, in dem Strafen von Unternehmen, die EUR 30.000 überschreiten, transparent aufgeführt werden.
Haben Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner, der Sie regelmäßig informiert, wenn neue Regelungen kommen, die Sie betreffen könnten?
Wenn Sie eine dieser zwei Fragen mit “nein” beantworten, dann sprechen Sie mit uns. Lagern Sie Ihre Compliance Pflichten aus, soweit dies möglich ist. Sie müssen sich nicht selbst um alles kümmern oder gleich einen Juristen oder einen Compliance Officer einstellen.
Hinweisgeberexperte.de fungiert als Ihr externer Compliance-Beauftragter mit der Aufgabe, Ihre Whistleblower Pflichten zu erfüllen. Sie werden nur dann informiert, wenn es relevant für Sie als Entscheidungsträger oder relevant für Ihr Unternehmen wird.