In 5 Schritten zu Ihrem externen Compliance-Beauftragten
Schritt 1
Gespräch mit Hinweisgeberexperte.de: Wo stehen Sie? Brauchen Sie überhaupt einen externen Compliance-Beauftragten? Vorstellung unserer Leistungen und Live-Demo unseres Hinweisgebersystems
Schritt 2
Entscheidungsfindung & Auftragserteilung
Schritt 3
Hinweisgeberexperte.de stellt Ihnen eine Compliance-Richtlinie und einen Link zu unserem Hinweisgebersystem sowie Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Binnen 30 Minuten können Sie uns und unser digitales Hinweisgebersystem freischalten
Schritt 4
Sie stellen Ihren Mitarbeiter:Innen und Dritten unsere Kontaktdaten sowie den Link zu unserem digitalen Hinweisgebersystem zur Verfügung (per Email, per Hauspost, per Veröffentlichung im Intranet/ Internet)
Schritt 5
Hinweisgeberexperte.de ist Ihr externer Compliance-Beauftragter und Sie erfüllen Ihre neuen gesetzlichen Pflichten
Mittelständische Unternehmen müssen nicht nur auf das Hinweisgeberschutzgesetz reagieren, sie werden auch das geplante Unternehmensstrafrecht beachten müssen. Im Detail:
Der Gesetzgeber plant ein Strafrecht für Unternehmen und Organisationen (Verbandssanktionengesetz), das Verfehlungen von Unternehmen und deren Mitarbeitern teils drastisch sanktioniert. Auch Auslandstaten werden nun sanktioniert.
Betroffen sind größenunabhängig juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereine und Personengesellschaften ("Verbände"), deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist.
Der Gesetzentwurf regelt die Sanktionierung des Verbands durch hohe Geldsanktionen, die umsatzabhängig sind (bis zu 10 %). Zudem drohen der Geschäftsführung neue Haftungsrisiken.
Wegen Meinungsverschiedenheiten der Koalitionspartner ist das Gesetz noch nicht beschlossen, klar ist aber: Das Verbandssanktionengesetz wird kommen, es ist nur eine Frage der Zeit.
Was bedeutet dies nun konkret für mein Unternehmen?
Wer einen externen Compliance-Beauftragten inklusive Hinweisgebersystem hat, ist für das kommende Unternehmensstrafrecht gut gerüstet. So können mögliche Sanktionen verhindert werden und Haftungsrisiken der Geschäftsführung reduziert werden.