Neue Whistleblowing & Compliance Regeln

Zusammenfassung

In 5 Schritten zu Ihrem externen Compliance-Beauftragten

Schritt 1

Gespräch mit Hinweisgeberexperte.de: Wo stehen Sie? Brauchen Sie überhaupt einen externen Compliance-Beauftragten? Vorstellung unserer Leistungen und Live-Demo unseres Hinweisgebersystems

Schritt 2

Entscheidungsfindung & Auftragserteilung

Schritt 3

Hinweisgeberexperte.de stellt Ihnen eine Compliance-Richtlinie und einen Link zu unserem Hinweisgebersystem sowie Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Binnen 30 Minuten können Sie uns und unser digitales Hinweisgebersystem freischalten

Schritt 4

Sie stellen Ihren Mitarbeiter:Innen und Dritten unsere Kontaktdaten sowie den Link zu unserem digitalen Hinweisgebersystem zur Verfügung (per Email, per Hauspost, per Veröffentlichung im Intranet/ Internet)

Schritt 5

Hinweisgeberexperte.de ist Ihr externer Compliance-Beauftragter und Sie erfüllen Ihre neuen gesetzlichen Pflichten

Ausblick: Das Unternehmensstrafrecht kommt

Mittelständische Unternehmen müssen nicht nur auf das Hinweisgeberschutzgesetz reagieren, sie werden auch das geplante Unternehmensstrafrecht beachten müssen. Im Detail:
Wegen Meinungsverschiedenheiten der Koalitionspartner ist das Gesetz noch nicht beschlossen, klar ist aber: Das Verbandssanktionengesetz wird kommen, es ist nur eine Frage der Zeit.

Was bedeutet dies nun konkret für mein Unternehmen?

Wer einen externen Compliance-Beauftragten inklusive Hinweisgebersystem hat, ist für das kommende Unternehmensstrafrecht gut gerüstet. So können mögliche Sanktionen verhindert werden und Haftungsrisiken der Geschäftsführung reduziert werden.