Am besten eignet sich die Einrichtung eines Compliance Management-Systems (CMS). Damit kann das Unternehmen zunächst dafür Sorge tragen, dass es erst gar nicht zu einer Straftat im Unternehmen kommt. Das CMS soll also primär dazu beitragen, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter:Innen im Einklang mit Recht,
Gesetz und internen Regeln agieren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang das GWB-Digitalisierungsgesetz (Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein Wettbewerbsrecht 4.0): Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ausdrücklich normiert, dass Compliance-Programme bei der Festsetzung der Höhe von (Kartell-) Geldbußen zu berücksichtigen sind.
Wenn ein Regelverstoß eintritt, haften das Unternehmen und seine Leitung nicht oder nur reduziert, weil alles Zumutbare getan wurde, um Verstöße zu vermeiden und aufzuklären.
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Sanktionsmilderung vor, sofern verbandsinterne Untersuchungen zur Aufklärung der Verbandstat vorliegen. Die verbandsinterne Untersuchung ist dabei umso erfolgversprechender, je effizienter das Compliance Management-System ausgestaltet ist.