Die betroffenen Unternehmen und Kommunen haben zur Ermöglichung des Whistleblowings vertrauliche Meldekanäle einzurichten. Die Hinweisgeber haben zudem einen Anspruch auf Schutz ihrer Identität. Der Hinweisgeber hat Anspruch auf Bestätigung des Eingangs seiner Beschwerde innerhalb von 7 Tagen. Zudem muss das Unternehmen oder die Kommune dem Hinweisgeber in angemessener Zeit, aber spätestens nach 3 Monaten über die geplanten bzw. bereits ergriffenen Folgemaßnahmen informieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, „angemessene und abschreckende Sanktionen“ u. a. für den Fall einzuführen, dass Arbeitgeber gegen die Pflicht verstoßen, die Vertraulichkeit der Identität von Whistleblowern zu wahren oder keine geeigneten Folgemaßnahmen einzuleiten bzw. Repressalien gegen Hinweisgeber ergreifen.
Ein digitales Hinweisgebersystem dient in Verbindung mit der Funktion des externen Compliance Beauftragten der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und der Stärkung der Compliance Kultur des Unternehmens oder der Kommune. Zudem verhindert ein digitales Hinweisgebersystem, dass potentielle Hinweisgeber sich direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.
Ein digitales Hinweisgebersystem kostet EUR 249 pro Monat. Eine Beratung zur gesetzeskonformen internen Lösung kostet EUR 799 (einmalig).
Die von der EU Whistleblower Richtlinie betroffene Organisation (Unternehmen ab 50 bzw. ab 249 Mitarbeiter:innen oder Kommune ab 10.000 Einwohner) erfüllt mit dem Einsatz eines digitalen Hinweisgebersystems und der Beauftragung eines externen Compliance Beauftragten ihre neuen gesetzlichen Pflichten. Ein digitales Hinweisgebersystem ist zudem ein wichtiger Baustein eines Compliance Management Systems.
Sofern die von der EU Whistleblower Richtlinie betroffene Organisation (Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen oder Kommune ab 10.000 Einwohner) ausschließlich ein digitales Hinweisgebersystem (und keinen externen Compliance Beauftragten) nutzt, braucht es noch interne Mitarbeiter:innen, um mögliche Meldungen entgegenzunehmen und zu prüfen. Damit bindet die Organisation zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen, die bei der Beauftragung eines externen Compliance Beauftragten nicht notwendig sind.
Man sucht einen passenden Dienstleister, der neben dem digitalen Hinweisgebersystem auch die Funktion eines externen Compliance Beauftragten anbietet oder einen “Software only”-Dienstleister. Viele Dienstleister benötigen oft detaillierte Informationen zur Unternehmensgröße des Kunden und weitere Details. Daher sind oftmals mehrere Gesprächsrunden notwendig, um das digitale Hinweisgebersystem zu buchen.
Zum Beispiel bei einem Dienstleister, der neben dem digitalen Hinweisgebersystem auch die Funktion des externen Compliance Beauftragten übernimmt. Hinweisgeberexperte.de ist genau so ein Dienstleister: Nach Kontaktaufnahme und einem Beratungsgespräch mit Hinweisgeberexperte.de wird ein Auftrag erteilt und binnen 30 Minuten startet das digitale Hinweisgebersystem und der externe Compliance Beauftragte. Ab diesem Zeitpunkt erfüllt das Unternehmen oder die Kommune die neuen Pflichten der EU Whistleblower Richtlinie.