Es gibt eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die neben ihren zahlreichen Rechtsdienstleistungen auch die Funktion eines externen Compliance-Beauftragten anbieten. Diese Funktion (mit unterschiedlichen Leistungspaketen) bezeichnen herkömmliche Kanzleien wahlweise auch als “Compliance-Ombudsmann”, “Ombudsperson”, “externer Compliance-Beauftragter” oder “Vertrauensanwalt”. Diese Angebote gleichen sich in einem Punkt: Die jeweiligen Anbieter bieten “auch” Hinweisgebersysteme und Compliance Services an, aber nicht ausschließlich.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres externen Compliance-Beauftragten darauf, dass Sie einen Dienstleister beauftragen, der den Fokus auf das Angebot der Funktion des externen Compliance-Beauftragten legt.
Ihre Wahl sollte schwerpunktmäßig Lösungen für die interne Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie anbieten. Nur durch einen klaren Fokus kann der Dienstleister Ihrer Wahl die geforderten Leistungen zuverlässig, rechtssicher und gleichzeitig innovativ und transparent erbringen.
Setzen Sie bei Ihrer Lösung auf die Kombination aus personeller Expertise und innovativer, aber dennoch verständlicher und einfacher technischer Lösungen. Nur ein Dienstleister, der diese Kombination anbietet, kann Ihrer Organisation die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Bereich Whistleblowing sicher sowie kostengünstig abnehmen.
Um neue gesetzliche Pflichten im Bereich Compliance zu erfüllen, müssen Sie Ihren Mitarbeiter:Innen einerseits praktikable Wege anbieten, um Missstände zu melden. Zum anderen sollten Sie eine Compliance Kultur innerhalb Ihrer Organisation fördern.
Beides ist ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich, wenn ein externer Compliance-Beauftragter zur Verfügung steht. Dieser sollte sowohl digital als auch analog erreichbar sein. So werden Sie der Bandbreite Ihrer Mitarbeiter:innen gerecht. Der eine möchte lieber persönlichen Kontakt, der andere zieht es vor, über ein digitales Hinweisgebersystem zu kommunizieren. Nur wenn jeder eine für sich passende Möglichkeit zur Kommunikation zur Verfügung hat, werden Ihre neuen Compliance Maßnahmen intern und extern anerkannt.