Die Höhe der Sanktion richtet sich nach dem Umsatz des Verbands. Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz bis EUR 100 Mio. beträgt sie höchstens EUR 10 Mio. bei Vorsatz und EUR 5 Mio. bei Fahrlässigkeit. Für Konzerne mit einem höheren Jahresumsatz soll eine Höchstgrenze von 10 % bzw. 5 % des Jahresumsatzes gelten.